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Kur-Zuschuss: „Medizinische Vorsorgeleistung” nach § 23 SGB V

Hier gelangen Sie zum Antragsformular für die Krankenkasse: Antrag auf Zuschuss

Was ist ein „Kururlaub“ – auch „Ambulante Badekur“ genannt?

Was für Sie zunächst ein Urlaub mit ambulanten Kurleistungen  bedeutet, ist für die Krankenkasse eine „Medizinische Vorsorgeleistung“ nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), § 23.

Darin heißt es (Auszug):

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder,
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten die Versicherten im Zusammen-hang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuss von bis zu 13 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 21 Euro erhöht werden.


Welche Kurorte und Kurhäuser (auch im EU-Ausland) werden anerkannt?

Viele unserer Reiseziele sind ohnehin anerkannte Kurorte oder Heilbäder. Aber auch ohne diesen „offiziellen“ Titel entsprechen die ausgewählten Orte zumeist den Anforderungen zur Gewährung eines Zuschusses der deutschen Krankenkassen – auch im EU-Ausland (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn…).

Unsere angebotenen Häuser sind in Qualität, Service und Ausstattung sorgfältig ausgewählt. Sie sind oft bereits langjährige Partner von Koziol Reisen, so dass wir über eine entsprechende Erfahrung verfügen! Die Häuser entsprechen deshalb ebenfalls zumeist den Anforderungen zur Gewährung eines Zuschusses der deutschen Krankenkassen.

Welche Kosten werden übernommen - wie hoch ist der Zuschuss?


Für ärztliche Untersuchungen, ärztlich verordnete Medikamente und ärztlich verordnete Kuranwendungen (Bäder, Massagen, Physikalische Therapie, Krankengymnastik …): Vollständige (oder überwiegende) Übernahme der Kosten!

Für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten: Zahlung eines Zuschusses i. H. v. 13,- € pro Tag (21,- € bei chronisch kranken Kleinkindern)!

Wie erhalte ich einen Krankenkassen-Zuschuss für meinen Kururlaub?

1. Sie wählen zunächst ihren geeigneten Kurort (mit besonderem Klima, bestimmte Heilquellen, besondere Anwendungsmöglichkeiten…) und ihr gewünschtes Kurhotel (mit spezialisiertem Fachgebiet, spezieller Ausstattung, bestimmte Kuranwendungen…), welche für Ihr Krankheitsbild am besten geeignet erscheinen. Das Kurpaket ist in den meisten Angeboten bereits inklusive (Untersuchung durch den Kurarzt, 2 Anwendungen je Werktag).
2. Suchen Sie sodann Ihren Hausarzt oder Facharzt auf. Dieser berät Sie und erstellt Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des beabsichtigten Kururlaubes bzw. ist Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich und bescheinigt die Notwendigkeit in den vorgesehenen Feldern.
3. Beantragen Sie einen Kur-Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse vorab, also vor Beginn des kur-Urlaubs. Einige Kassen verfügen über spezielle Antragsformulare. Ersatzweise können Sie den Antrag formlos schriftlich oder mündlich stellen. In der Regel genehmigt die Krankenkasse die Maßnahme und erstellt einen Bescheid über die Zusage der Kostenübernahme.
4. Nun können Sie den Urlaub durchführen und an den Kursen teilnehmen. Sie müssen die Kosten jedoch zunächst selbst übernehmen!
5. Zum Abschluss des Urlaubs erhalten Sie eine Bescheinigung vom Hotel mit Angabe der durchgeführten Maßnahme und der Höhe der entstandenen Kosten.
6. Diese Bescheinigung reichen Sie nun zusammen mit dem genehmigten Antrag bei der Krankenkasse ein. Diese zahlt nun i. d. R. die Kosten der Kurbehandlungen und i. d. R. einen Zuschuss in Höhe von 13,- € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.

Was Sie also unbedingt beachten müssen!

1. Zuerst zum Hausarzt / Facharzt,
2. danach zur Krankenkasse,
3. Antrag auf Kostenerstattung stellen
4. und erst jetzt den Kur-Urlaub genießen...

Ganz Wichtig:
Es gibt zahlreiche Krankenkassen - diese handhaben die Vorgehensweise zum Teil sehr unterschiedlich und individuell. Informieren Sie sich also bei Ihrer persönlichen Versicherung!

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten!