Vorwort
Lieber Kunde,
sämtliche auf dieser Website und in unserem Katalog angebotenen Reisen werden als "Pauschalreisen" deklariert. Hiermit tragen wir den neuen EU-Pauschalreiserichtlinie und den geänderten gesetzlichen Bedingungen seit dem 01. Juli 2018 Rechnung. Das bedeutet, dass wir Ihnen auch weiterhin für die Reisen einen entsprechenden Insolvenzschutz (Sicherungsschein) und weitere Rechte gewähren. Dies gilt nicht für einzelne Reiseleistungen wie z. B. "Nur Transfer", "Nur Flug" o. ä..
Die Koziol Reisen GmbH ist Veranstalter für sämtliche auf dieser Website und in unserem Katalog angebotenen Pauschalreisen. Hierfür gelten die nachstehend aufgeführten AGB.
Für alle weiteren Reisen, für die die Koziol Reisen GmbH lediglich Vermittler (Reisebüro) ist, gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters, der in diesem Fall explizit genannt wird.
Ihre Koziol Reisen GmbH
Hier können Sie die AGB ausdrucken
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reise- und Zahlungsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (Buchenden) und dem Veranstalter (Koziol Reisen GmbH) zu Stande kommenden Reisevertrages. Tritt die Koziol Reisen GmbH lediglich als Vermittler von Reisen auf, so gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweils zu nennenden Veranstalters. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y Bürgerliches Gesetzbuch BGB), der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), dem drittem Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften („Reiserechtsänderungsgesetz“) vom 17. Juli 2017 (Inkrafttreten am 1. Juli 2018), welches die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in deutsches Recht umsetzt sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-Info V (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages (Angebot und Annahme) / Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (Reisebüro, direkt beim Veranstalter, persönlich, fernmündlich, elektronisch usw.) gilt:
a) Grundlage des Angebotes sind die Angebots- und Leistungsbeschreibung sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
b) Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.
c) Weicht die Reisebestätigung / Rechnung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so stellt die Reisebestätigung / Rechnung ein neues Angebot dar, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Veranstalter gegenüber die Annahme ausdrücklich erklärt (z. B. auch durch Leistung der Anzahlung), sofern der Veranstalter auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
e) Vermittelte Leistungen: Bei ausdrücklich und eindeutig in der Beschreibung (Katalog, Website, Prospekt etc.), den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z. B. der Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Vermittler i. S. des § 651v BGB. Bei Vermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, einschließlich zu vertretender Buchungsfehler, § 651x BGB, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1 sinngemäß.
f) Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden (z. B. Kinderermäßigungen), so ist das Alter des Kindes am vertraglich vereinbarten Anreisedatum maßgebend. Dieses Alter ist vom Reiseanmelder bei der Buchung anzugeben.
1.2 Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax erfolgen, gilt zudem:
a) Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an (Angebot).
b) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung (Annahme) durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Papier oder E-Mail) aushändigen oder übermitteln.
1.3 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Allgemeines: Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde wird vom System selbsterklärend und / oder erläuternd automatisch durch die elektronische Buchung geführt. Dem Kunden steht die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars zur Verfügung.
b) Angebot: Mit Betätigung der Schaltfläche (Button) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei dies nur möglich wird, wenn er vorab bestätigt, dass er die AGB, die weiteren Pflichtinformationen (z. B. Formblatt Pauschalreisen etc.) und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
c) Annahme: Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung / Rechnung des Veranstalters beim Kunden zu Stande, die in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Die automatische Eingangsbestätigung der Buchung per Mail stellt noch keine Reisebestätigung dar.
d) Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB) bei Reiseverträgen nach § 651 BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, fernmündlich, elektronisch / Onlinedienste etc.), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlungsbestimmungen & Reiseunterlagen
2.1 Der Veranstalter darf Zahlungen bei einer Pauschalreise vor Beendigung der Reise nur dann fordern oder annehmen, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag (Insolvenzversicherung) besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Insolvenzversicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2.2 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
2.3 Bei allen anderen Verträgen, die keine Pauschalreise gemäß § 651r BGB darstellen, z. B. einzelne Reiseleistungen wie Beförderung (z. B. „Nur Transfer“, „Nur Flug“), Mietwagen oder die Beherbergung ohne weitere Reiseleistung (z. B. „Nur Hotel“) oder bei Ferienhäuser / -wohnungen sowie bei Tagesreisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung, sofern der Reisepreis unter 500 € liegt, ist die Ausgabe eines Sicherungsscheines zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis nicht erforderlich.
2.4 Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsschein bei Pauschalreisen gemäß § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Gleichzeitig ist die volle Prämie einer über den Reisevertrag hinaus vermittelten Reise-Versicherung direkt an den Versicherungsträger zu zahlen. Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, sofern das Rücktrittsrecht des Veranstalters aus dem in Ziffer 9 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten und die Leistungserbringung zu verweigern.
2.6 Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, AGB, Sicherungsschein (bei Pauschalreisen) und allen vorvertraglichen Informationspflichten.
2.7 Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto. Es ist nicht möglich, den Rechnungsbetrag per Sepa-Lastschriftmandat einzuziehen. Es ist ebenfalls nicht möglich per PayPal, Google Pay, Apple Pay, Amazon Pay oder ähnlichem zu bezahlen. Zudem werden keine Kreditkarten akzeptiert, die Bezahlung mit einer Kreditkarte ist daher ausgeschlossen!
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Den über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Koziol Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Koziol Reisen GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Preisanpassung
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle
a) der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff-/Energieträgerkosten oder
b) der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie z. B. Touristenabgaben oder
c) bei Änderungen der die gebuchte Reise maßgeblichen Wechselkurse.
4.2 Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten erhöhen, so ist der Veranstalter berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
a) Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann der Veranstalter von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
4.3 Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses kann der Veranstalter den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
4.4 Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z. B. „Nur Hotel“) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.5 Der Kunde kann vom Veranstalter unter Beachtung der Regelung in Ziffer 4.4 Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 genannten Kosten Steuern und Abgaben oder Wechselkurs nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
4.6 Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Die Erklärung zum Rücktritt ist dann ohne weitere Kosten verbunden. Es besteht Anspruch des Kunden auf umgehende Rückzahlung etwaig geleisteter Zahlungen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann der Veranstalter dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Reiserücktrittskosten / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Koziol Reisen GmbH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Koziol Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Koziol Reisen GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Die Koziol Reisen GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Standard Gebühren
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90 %
oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %
des Reisepreises.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Koziol Reisen GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5 Die Koziol Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Koziol Reisen GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Koziol Reisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Änderungen des Kunden / Umbuchung
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
6.2 Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, sofern dies überhaupt möglich ist, kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person verlangen. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zusätzlich zu tragen.
7. Vertragsübertragung / Ersatzreisende
Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn diese die vertraglichen und/oder die gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen nicht erfüllt. Der Kunde und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Wechsel entstehende Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen 30 € pro Person an. Kosten die durch die Änderung anderer Leistungsbestandteileentstehen, werden dem Kunden belastet.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Koziol Reisen GmbH unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus diesem Grund, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden / Mängelanzeige / Beistandspflicht
11.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Veranstalter oder den Reisevermittler (Reisebüro), über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotel-Voucher) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich dem Veranstalter oder dem Vertreter des Veranstalters vor Ort, sofern geschuldet, unter dem in den Reiseunterlagen mitgeteiltem Kontakt anzuzeigen. Der Kunde kann jedoch seine Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler (Reisebüro), über welchen er seine Reise gebucht hat, anzeigen.
Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen die genannten Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB, kündigen, hat er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4 Beistandspflicht
Kann der Kunde wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Schließung des Luftraums etc.) die Heimreise nicht planmäßig antreten, muss der Veranstalter nach § 651 k Abs. 4 BGB den späteren Rücktransport, sofern geschuldet, sicherstellen und die Reisenden für mindestens drei Nächte in einer möglichst gleichwertigen Unterkunft auf seine Kosten beherbergen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2 Der Veranstalter haftet für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder für Leistungen, die der Kunde im Zielgebiet bei der Reiseleitung oder bei Leistungsträgern der Beklagten bucht (z. B. Ausflüge, Mietwagen etc.), für deren Ausführungen jedoch erkennbar der betreffende Leistungsträger als verantwortlicher Leistungserbringer auftritt. Die §§ 651b, 651 c, 651w und 651y bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
13. Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber dem Veranstalter Koziol Reisen GmbH, Steinstraße 2, 45657 Recklinghausen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler (Reisebüro) erfolgen, wenn die Reise über diesen gebucht worden ist. Eine Geltendmachung auf dauerhaftem Datenträger wird empfohlen.
13.2 Mitarbeiter der Leistungsträger oder der örtlichen Reiseleitung o. ä. sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen weder bevollmächtigt noch befugt. Auch sind sie nicht berechtigt, Ansprüche im Namen des Veranstalters anzuerkennen.
13.3 Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Der Veranstalter informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa.
14.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa o. ä. verpflichtet hat.
14.3 Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.4 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
Der Veranstalter nimmt nicht an einem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr abgeschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) hin.
16. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzgesetze und Verordnungen (insbesondere die EU Datenschutzgrundverordnung / DSGV) gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich und notwendig ist.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung- und Widerspruchsrecht, Datenübertragbarkeit, Widerrufbarkeit von Einwilligungen und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website oder werden Ihnen auf Wunsch übermittelt.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Koziol Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen die Koziol Reisen GmbH im Ausland für die Haftung der Koziol Reisen GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3 Der Kunde kann die Koziol Reisen GmbH nur an dessen Sitz verklagen.
17.4 Für Klagen der Koziol Reisen GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Koziol Reisen GmbH vereinbart.
17.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
18. Abtretung / Gültigkeit
18.1 Der Kunde kann gerichtliche Ansprüche gegen den Veranstalter weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (Abtreten), soweit es nicht Mitreisende sind für die der anspruchstellende Kunde die Verpflichtung nach Ziff. 1.1.b) übernommen hat.
18.2 Diese Reisebedingungen betreffen den Stand vom 01.01.2024 und ersetzen alle früheren Versionen oder Auflagen.
Reiseveranstalter:
Koziol Reisen GmbH
Steinstraße 2
45657 Recklinghausen
Kontakt:
Tel.: 0 23 61 - 994 333 0
E-Mail: kontakt@koziol-reisen.de
Website: www.koziol-reisen.de
Insolvenzabsicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 533 – 5859
Telefax: +49 611 533 – 4500
Website: www.ruv.de